16.06.2017 - Nr. 2 
Zahlt die Versicherung bei Schäden durch grobe Fahrlässigkeit???

Aus der Praxis: Grob fahrlässige Handlungen können unter Umständen dazu führen, dass der vereinbarte Versicherungsschutz eingeschränkt oder vollständig verloren geht. Wie wichtig das sein kann, wird unter anderem bei der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung ersichtlich. Weshalb es sinnvoll ist, einen Tarif auszuwählen, wo auf den Einwand grober Fahrlässigkeit verzichtet wird, erkläre ich heute.

Für das bessere Verständnis, was man unter grober Fahrlässigkeit versteht, hier einige Beispiele:

  • Beim Verlassen des Hauses wird die Haustür zugezogen ohne abzuschließen. Während man auf der Arbeit sitzt, nutzen die Einbrecher die Zeit und räumen die Wohnung leer.
  • Eine brennende Kerze wird beim Verlassen des Raumes nicht ausgepustet – es kommt zum Brand!
  • Beim Einlassen eines Schaumbades, klingelt es an der Tür. Ein Bekannter kommt spontan zu Besuch und dabei wird der laufende Wasserhahn an der Badewanne vergessen. Dadurch entsteht ein Wasserschaden.

Weiter gibt es unzählige Schadensbeispiele von angeklappten oder offenen Fenstern über vergessene Kochtöpfen und Bügeleisen usw. – meist zurückzuführen auf ein grob fahrlässiges Verhalten. Denn es sollte für jeden offensichtlich sein, dass durch das Unterlassen typischer Verhaltensweisen, die gebotene Sorgfaltspflicht vernachlässigt und ein Versicherungsfall dadurch leichtfertig riskiert wird.

Damit der Versicherungsschutz nicht gefährdet wird, sollte in einer Wohngebäude- und Haus­rat­ver­si­che­rung deshalb der „Verzicht auf die Einrede grober Fahrlässigkeit“ mitversichert sein. Ebenfalls sollte überprüft werden, bis zu welcher Schadenshöhe dieser Leistungspunkt mitversichert ist. Denn es gibt Versicherer, welche den Versicherungsschutz auf 5.000 – 10.000 € im Schadenfall begrenzen. Ob diese Summen ausreichen, eine ausgebrannte Wohnung neu einzurichten?

Fazit:
Es ist empfehlenswert, sich für einen Versicherungstarif zu entscheiden, der diesen wichtigen Leistungsinhalt beinhaltet und für den Schadenfall auch bis zur gewünschten Versicherungssumme leistet. Es lohnt sich also durchaus ein genauer Blick in das Tarifwerk um im Schadensfall das „böse Erwachen“ zu verhindern.

Gerne übernehme ich für Sie die Prüfung der Leistungen Ihrer Wohngebäude- und Haus­rat­ver­si­che­rung. Sprechen Sie mich an.


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