23.06.2017 - Nr. 3 
Unwetter- und Gewitterschäden - welche Versicherungen zahlen???

Erst gestern Nacht sind vielerorts wieder schwere Unwetter über Deutschland gezogen. Auch in Blankenfelde-Mahlow und Berlin kam es zu zahlreiche Schäden durch umgestürzte Bäume, Überschwemmungen, Blitzeinschläge und Starkregen.

Ein kurzer Überblick: Welche Versicherungen zahlen für die finanziellen Schäden aufgrund eines Unwetters?

Schäden am Gebäude
Die Wohngebäudeversicherung kommt für Schäden auf, wenn beispielsweise durch den Sturm ein Baum auf das Haus stürzt oder das Dach abgedeckt wird. Allerdings muss mindestens die Windstärke 8 vorgelegen haben und im Vertrag müssen Schäden durch Sturm und Hagel eingeschlossen sein.
Da Immobilieneigentümer ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen müssen, sollten die Bäume im Garten regelmäßig kontrolliert werden. Dabei ist es ausreichend, wenn eine Sichtkontrolle zweimal im Jahr (einmal belaubt, einmal unbelaubt) durchgeführt wird. Wenn jedoch etwas verdächtig erscheint, wie z.B. Beschädigungen, abgestorbene Äste u.ä., müssen weitere Maßnahmen ergriffen werden.
Die Elementarversicherung kommt u.a. für Überschwemmungen wegen von Starkregen auf, z.B. bei einem überfluteten Keller. Des Weiteren werden Schäden durch Rückstau, Überschwemmung, Erdrutsch, Erdbeben, Schneedruck und Lawinen übernommen. Es bietet sich an, die Elementarversicherung in der Kombination mit der Wohngebäudeversicherung abzuschließen.
Unter Umständen kann auch eine Glasversicherung sinnvoll sein und Besitzer von Photovoltaikanlagen sollten überprüfen, ob die Anlage entsprechend mitversichert ist.

Schäden am Inventar der Wohnung
Schäden an der Wohnungseinrichtung sind durch die Haus­rat­ver­si­che­rung abgesichert. Damit auch Schäden an Elektrogeräten übernommen werden, sollten Überspannungsschäden durch Blitzschlag mitversichert sein. Wie schon in der Wohngebäudeversicherung ist der Einschluss von Elementarschäden ratsam.

Häuser in der Bauphase
Besonders sturmgefährdet sind Rohbauten. Durch einen Sturm können Gerüste, halbfertige Mauern und Baustellenmaterial herumgeschleudert werden. Die Kosten für Schäden an zerstörten Baustoffen und -teilen sowie die notwendigen Handwerkerleistungen, um den Zustand vor dem Sturm wieder herzustellen, deckt die Bauleistungsversicherung.

Schäden an Fahrzeugen
Sollte es durch Blitzeinschlag oder Sturm (ab Windstärke 8) zu Schäden an Fahrzeugen kommen, so zahlt das die Teilkaskoversicherung. Allerdings wird in diesem Fall die vereinbarte Selbstbeteiligung fällig. Wenn die Voraussetzungen jedoch nicht erfüllt sind, da z.B. eine geringere Windstärke vorlag, dann kommt nur eine Vollkaskoversicherung für eventuelle Schäden auf. Unter Umständen gilt es ebenfalls zu prüfen, ob der Grundstückseigentümer schadensersatzpflichtig geworden ist. Wenn beispielsweise Äste, Bäume oder Dachziegel von einem Grundstück auf ein Fahrzeug fallen und dem Eigentümer bewusst war, dass der Baum morsch oder der Ziegel lose war, dann kam er seiner “Verkehrssicherungspflicht” nicht nach und ist ggf. schadensersatzpflichtig.Aber nicht nur für Immobilieneigentümer und Fahrzeughalter können Schäden durch Unwetter teuer werden. Ein hohes Risiko gehen auch Mieter ein, wenn sie keine Haft­pflichtversicherung haben. Zum Beispiel könnte ein Blumentopf vom Balkon wehen und einen Passanten treffen. Dadurch können schnell hohe Kosten entstehen, wenn dieser dadurch einen Schaden erleidet. Dem Geschädigten steht dann Schadensersatz zu. Die Haft­pflichtversicherung schützt vor den finanziellen Risiken. Ist jedoch kein Schadenverursacher ausfindig zu machen, so sind körperlichen Schäden z.B. auch über eine private Unfall­ver­si­che­rung absicherbar.

Fazit
Im Prinzip gilt: Schäden sind der jeweiligen Versicherung unverzüglich zu melden. Dies kann per Anruf oder Mail erfolgen. Ebenfalls stehe ich meinen Mandanten mit einem kostenfreien Schadenservice zur Verfügung.
Im Schadensfall ist man dazu verpflichtet einen Schaden so gering wie möglich zu halten – auch bekannt unter Schadensminderungspflicht.
Ein Beispiel: Bei Fensterschäden ist man verpflichtet, diese schnellstmöglich mit einer provisorischen Plane abzudecken um Folgeschäden zu vermeiden.
Damit ein durch Sturm verursachten Schäden ersetzt wird, muss mindestens Windstärke 8 (ca. 62-74 km/h) vorgelegen haben. Erst dann leisten Wohngebäude-, Hausrat- und Teilkaskoversicherungen. Beim deutschen Wetterdienst erhält man die Informationen, ob diese Geschwindigkeiten in der Region erreicht wurden. Oft ist es auch ausreichend, wenn in der unmittelbaren Nachbarschaft ebenfalls typische Sturmschäden auftraten.

Haben Sie noch Fragen? Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung.
 


***Mehr zum Thema Wohngebäudeversicherung oder Haus­rat­ver­si­che­rung***

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