30.06.2017 - Nr. 4 
Sind fehlende Zähne versicherbar???

In der Regel sind fehlende Zähne vom Versicherungsschutz in einer Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ausgenommen. Doch es gibt bekanntlich keine Regel ohne Ausnahme. Es werden Premium-Tarife angeboten, in denen bis zu 3 fehlende Zähne (in wenigen sogar bis 8 fehlende Zähne) mitversichert sind und das zum Teil ohne Wartezeit.

Je nach Tarif gibt es in den ersten Jahren eine Zahnstaffel.
Diese legt fest, auf welche Erstattungshöhen die Leistungen in den ersten Jahren beschränkt sind. Es sollte daher im Vorfeld individuell geprüft werden, welcher Tarif die persönlichen Bedürfnisse am besten erfüllen kann.

Die Regelversorgung der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung übernimmt im Normalfall nur einen Festkostenzuschuss, deshalb kann eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung sinnvoll sein. Denn wenn ein fehlender Zahn ersetzt werden soll, z.B. durch ein Implantat oder eine Brücke entstehen schnell Kosten im vierstelligen Bereich. Diese hat der Patient selbst zu tragen oder können bis zu 95 % durch eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung übernommen werden.

Zahnersatz - die Unterschiede

Neben der Brücke, welche an den benachbarten, gesunden Zähnen, befestigt und dort zementiert wird, gibt es auch die Lösung, die Zahnlücke mittels eines Implantats zu schließen. Dabei wird auf einer künstlichen Zahnwurzel die sichtbare Implantatkrone befestigt. Diese wirkt wie ein natürlicher Zahn und bietet einen hochwertigen Zahnersatz.

Es empfiehlt sich der Abschluss einer Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung für alle, die nicht nur an einem funktionellen sondern auch ästhetischen Zahnersatz interessiert sind.

Neben der Wahl des richtigen Versicherungsschutzes sollte man auch darauf achten, dass der behandelnde Zahnarzt Spezialist der Implantologie ist und den entsprechenden Zahnersatz anbieten darf. In Berlin, aber auch in Blankenfelde-Mahlow findet man hervorragende Zahnärzte mit dieser Qualifikation.

Haben Sie noch Fragen? Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung.
 


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