07.07.2017 - Nr. 5 
Wichtiger Schutz für den Urlaub - die Auslandskrankenversicherung

Die ersten Bundesländer haben es schon geschafft… Und schon bald beginnt die Ferien- und Urlaubszeit auch in Berlin, Brandenburg und Blankenfelde-Mahlow. Für viele heißt es dann, Koffer packen und ab in den Urlaub. Doch wer im Auslandurlaub erkranken oder einen Unfall erleiden sollte, bleibt unter Umständen auf einen Teil oder den gesamten Kosten der Behandlung sitzen. Denn der Versicherungsschutz der gesetzlichen bzw. privaten Kranken­ver­si­che­rung ist gegebenenfalls nicht ausreichend.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten
nur in den Ländern mit denen ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen wurde. Dieses Abkommen besteht mit den meisten EU-Staaten. Allerdings werden die Kosten üblicherweise nur bis zur, in Deutschland üblichen, Höhe übernommen.
Im außereuropäischen Ausland ist man normalerweise Selbstzahler, da hier durch die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung generell kein Versicherungsschutz besteht und die Behandlungskosten nicht erstattet werden. Dasselbe gilt für Krankenrücktransporte und Bergungskosten, unabhängig ob diese Kosten innerhalb oder außerhalb Europas entstehen.

Oftmals werden die finanziellen Risiken, welche dadurch entstehen können, unterschätzt. Gegebenenfalls fallen nicht nur bei Krankenhausaufenthalten enorme Kosten an. Auch Arztbesuche aufgrund einer Verletzung oder eines Infekts können mitunter sehr kostspielig werden.

Welche Leistungen bietet eine Auslandskrankenversicherung?
Es gibt wesentliche Unterschiede im Leistungsumfang und in der Versicherungsdauer, je nach Wahl des Tarifes und Versicherers.

Folgende Leistungen gehören meistens zum Umfang:
- die ambulante und stationäre Heilbehandlung
- die Kostenübernahme für Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmittel
- schmerzstillende Zahnbehandlung, Füllungen, Zahnersatz
- Transportkosten (auch Krankenrücktransport oder Überführung im Todesfall)

Weiterhin bieten einige Tarife Leistungen wie z.B. Krankenhaustagegeld, Kostenübernahme von Rooming-In für Eltern, wenn nur das Kind behandelt werden muss sowie Such-, Rettungs- und Bergungskosten etc.

Insbesondere auf die Formulierung des Krankenrücktransports sollte besonders geachtet werden. In den Bedingungen sollte der medizinisch sinnvolle Rücktransport eingeschlossen sein, denn so kann dieser bereits erfolgen, wenn eine in Deutschland eine bessere Genesung zu erwarten ist, z.B. da es keine Sprachbarrieren gibt. Sollte nur der medizinisch notwendige Rücktransport versichert sein, dann wird dieser erst vorgenommen, wenn im Reiseland die Behandlung nicht mehr möglich ist.

Eine individuelle Überprüfung des passenden Tarifes ist generell ratsam, da für den richtigen Versicherungsschutz verschiedene Faktoren eine Rolle spielen. Das können beispielsweise die Dauer und der Zweck der Reise sein, das Alter, der Kreis der Versicherten, die Häufigkeit der Reisen/Urlaube, chronische Erkrankungen, usw.

Fazit
Für kleines Geld bietet die Auslandkrankenversicherung wertvollen Versicherungsschutz und schließt die Lücke zur gesetzlichen oder auch privaten Kranken­ver­si­che­rung. Für Auslandsreisen ist sie unverzichtbar und gehört immer in den Koffer. Ein Ver­sicherungs­makler kann Ihnen die Unterschiede aufzeigen und berät Sie bei der richtigen Tarifwahl.

Benötigen Sie mehr Informationen? Gerne stehe ich Ihnen zur Verfügung.

 


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