14.07.2017 - Nr. 6 
Die Forderungsausfalldeckung in der Privathaftpflichtversicherung

Wer anderen einen Schaden zufügt, der ist zum Ersatz verpflichtet und haftet dafür voll umfänglich und unbegrenzt. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGBG - § 823 Abs. 1) ist diese Schadensersatzpflicht geregelt.

Eine Privathaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz um sich gegen diese alltäglichen Risiken abzusichern. Sie leistet für Schäden, die fahrlässig an einem Menschen oder seinem Eigentum verursacht werden. Bevor jedoch ein Schaden reguliert wird, prüft der Versicherer die Schadensersatzforderung. Ist diese berechtigt, so wird die Leistung bis zur maximal vereinbarten Versicherungssumme ausgezahlt. Sollte sich die Forderung als zu hoch oder unberechtigt herausstellen, so wehrt der Versicherer für seinen Versicherungsnehmer die Ansprüche ab.

Wie in den meisten Versicherungssparten sind die Leistungsinhalte in den vielen Tarifen am Markt sehr unterschiedlich. Welche individuellen Leistungspunkte mitversichert werden sollten, entscheidet der persönliche Bedarf. Einige Bausteine sind jedoch unverzichtbar, wie z.B. die Forderungsausfalldeckung.

Was verbirgt sich dahinter?

In erster Linie ist die Privathaftpflichtversicherung für die Regulierung der Schäden verantwortlich, die einem Dritten zugefügt wurden. Doch nicht jeder sichert sich einen solchen Versicherungsschutz und in Deutschland ist dies keine Pflichtversicherung. Wenn beim Schadensverursacher dann keine finanziellen Mittel vorhanden sind, ist es nicht selten, dass der Geschädigte auf den entstanden Schaden sitzen bleibt.

Vor diesem Szenario kann man sich schützen, indem man in seiner eigenen Privathaftpflichtversicherung den Leistungspunkt „Forderungsausfalldeckung“ mitversichert. Denn dann reguliert die eigene Versicherung den Schadensfall und der Schaden wird hierüber ersetzt.

Dabei gilt es zu beachten, welche Mindest- und Höchstschadenshöhe der eigene Tarif vorsieht und ob er auch bei vorsätzlichem Handeln des Verursachers leistet. Zudem ist es sinnvoll, dass der Versicherer auch die Kosten eines Rechtsstreits übernimmt, denn der Schadensersatz muss gerichtlich durchgesetzt werden. Das ist wichtig, damit alle Leistungsvoraussetzungen vorliegen. Das sind u.a. ein rechtskräftiges Urteil, der erfolgloser Versuch der Zwangsvollstreckung und ein vorliegender Schuldtitel gegen den Verursacher.

Als Ver­sicherungs­makler für Berlin, Blankenfelde-Mahlow und Umgebung unterstütze ich Sie gerne bei der Überprüfung Ihres Tarifes und stehe Ihnen beratend bei der Wahl des passenden Versicherungsschutzes zur Seite. Sprechen Sie mich gerne an.

 


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