21.07.2017 - Nr. 7 
Multicopter und Drohnen: Auch für Hobby-Piloten gilt die Versicherungspflicht

Multicopter und Drohen werden immer beliebter. Es ist längst nicht mehr nur das Spielzeug für Kinder sondern auch Erwachsene interessieren sich zunehmend für sie. Zudem integrieren gewerbliche Nutzer (z.B. Fotografen, Dachdecker, Immobilienmakler u.v.m) diese vielseitig in den Berufsalltag.

Vielen ist dabei leider nicht bewusst – Es gibt eine Versicherungsplicht für diese unbemannten Luftfahrzeuge. Denn grundsätzlich gilt für Drohnen und Multicopter in Deutschland die Gefährdungshaftung. Demzufolge beruht die Schadensersatzpflicht gegenüber Dritten aufgrund der Tatsache, dass eine Umgebungsgefährdung herbeigeführt wird, ähnlich wie beim Führen eines Fahrzeuges oder dem Halten eines Tieres. Ein Verschulden ist keine Voraussetzung. Die Gesetzesgrundlage ist in §33 LuftVG (Luftverkehrsgesetz) nachzulesen.

Darauf sollten Hobby-Piloten achten
1. Um den Versicherungsschutz kümmern
Je nach Größe und Gewicht der Drohne ist es unter Umständen notwendig eine spezielle Luftfahrt-Haft­pflichtversicherung (auch als Drohnen- oder Kopter-Haft­pflichtversicherung bekannt) abzuschließen. In manchen Privathaftpflichtversicherung-Tarifen ist dies auch bereits eingeschlossen. Wenn dies der Fall ist, sollte geprüft werden, bis zu welchem Höchstgewicht der Versicherungsschutz besteht. Es ist ebenfalls zu beachten, dass dieser Versicherungsschutz nur für den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Per­sonen in diesem Vertrag gilt. Fliegen andere Per­sonen, z.B. Freunde, mit der Drohne, dann haften diese im Schadensfall. Es sollte bei der dortigen Privathaftpflichtversicherung angefragt werden, inwieweit solche Schäden abdeckt sind bzw. ob Versicherungsschutz besteht.

Durch eine separate Luftfahrt-Haft­pflichtversicherung für die Drohne kann so ein Risiko von vornerein minimiert werden. In dieser Versicherung sind üblicherweise nicht nur der Halter versichert, sondern auch alle durch den Halter zu Nutzung der Drohne berechtigten Per­sonen. Es besteht in einigen Policen zudem die Möglichkeit, den Versicherungsschutz für mehrere Geräte zusammenzufassen. Für den passenden Versicherungsschutz sollte der Bedarf individuell geprüft werden, ein Ver­sicherungs­makler kann Sie dazu unterstützen und beraten.

2. Flugverbote beachten
Es gibt Gebiete, wo das Überfliegen mit einer Dohne oder einem Multicopter generell verboten ist. Hier ein paar Beispiele:
-über Einsatzorte der Polizei und Rettungskräfte
-über Verfassungsorgane, Bundes- und Länderbehörden
-über Menschenansammlungen
-über Krankenhäusern, Justizvollzuganstalten
-über Naturschutzgebieten
-in Kontrollzonen von Flughäfen (auch An- und Abflugbereich)
-etc.

Auch ist es ausdrücklich untersagt über fremde Grundstücke zu fliegen, wenn die Drohne über eine Kamera verfügt. Es besteht jedoch die Möglichkeit vorher die Zustimmung des Eigentümers einzuholen um nicht den Schutz der Privatsphäre zu verletzen.

3. Weitere wichtige Regeln der Drohen-Verordnung
Drohnen und Copter dürfen generell nur in Sichtweite geflogen werden. Damit sollen Piloten eine bessere Kontrolle behalten können. Des Weiteren ist eine maximale Flughöhe bis 100 m erlaubt, wenn folgendes eingehalten wird:

  • Eine Kennzeichnungspflicht für alle Flugobjekte ab 0,25 kg (250 g), d.h. es muss eine feuerfeste Plakette mit Namen und Adresse angebracht werden
  • b 2 kg muss zudem besondere Kenntnis nachgewiesen werden
  • ab 5 kg wird eine spezielle Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde benötigt

Unabhängig vom Gewicht: Ab einer Flughöhe von 100 m bedarf es für fliegende Drohnen immer der Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde und dem besonderen Kenntnisnachweis.

Flyer-neue Drohnenverordnung

Dieser Überblick ist nicht abschließend. Mehr Informationen und ein übersichtliche Flyer zur neuen Drohnen-Verordnung sind auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zu finden.

Fazit
Wenn es zu einem Unfall mit einer Drohne kommt, kann eine Luftfahrt-Haft­pflichtversicherung umfassend vor den Schadensersatzansprüchen Dritter schützen und vor dem finanziellen Ruin bewahren.

Als Ver­sicherungs­makler für Berlin, Blankenfelde-Mahlow und Umgebung unterstütze und berate ich Sie gerne bei der Wahl des passenden Versicherungsschutzes für Ihre Drohne bzw. Ihren Multicopter. Sprechen Sie mich gerne an.

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