04.08.2017 - Nr. 9 
Die Hunde­halter­haft­pflichtversicherung

Die Grundlage dazu ist im § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt. Als Tierhalter haftet man für Per­sonen- und Sachschäden, die der vierbeinige Gefährte verursacht. Eine Privathaftpflichtversicherung deckt solche Schäden nicht ab, denn üblicherweise sind doch nur gezähmte Kleintiere, wie Katzen, Meerschweine, Vögel usw. mitversichert. Damit man Versicherungsschutz vor den Schadensersatzansprüchen Dritter und die finanziellen Folgen eines durch den Hund verursachten Schadens genießt, benötigt man eine separate Hunde­halter­haft­pflichtversicherung.

Gilt in Deutschland eine Versicherungspflicht für Hunde?
In Deutschland gibt es keine generelle gesetzliche Versicherungspflicht für Hunde. In jedem Bundesland gilt eine eigene Verordnung bzw. ein eigenes Gesetz mit sehr unterschiedlichen Inhalten.

In folgenden Bundesländern ist die Hunde­halter­haft­pflichtversicherung für alle Hunderassen gesetzlich vorgeschrieben und somit Pflicht:
- Berlin
- Hamburg
- Thüringen
- Niedersachsen
- Schleswig-Holstein
- Sachsen-Anhalt

In einigen Bundesländern gilt diese Versicherungspflicht wiederum nur für bestimmte, als “gefährlich” eingestufte Hunderassen (auch Kampf- oder Listenhund bekannt):
- Brandenburg (z.B. die Region Blankenfelde-Mahlow)
- Bremen
- Saarland
- Hessen
- Baden-Württemberg
- Sachsen
- Rheinland-Pfalz
- Nordrhein-Westfalen

Nur in zwei Bundesländern besteht aktuell noch keine gesetzliche Pflicht für den Hundehalter, aber auch dort wird es empfohlen:
- Bayern
- Mecklenburg-Vorpommern

Selbst dem achtsamsten Tier kann, genauso wie einem Menschen, mal ein Missgeschick passieren. Es folgen einige Beispiele:
- Ein Hund sieht eine Katze und reißt sich los. Er rennt quer über die Straße und ein Auto verursacht durch ein Ausweichmanöver einen Blechschaden oder jemand wird schlimmstenfalls sogar verletzt.
- Zwei Hunde sind sich nicht “grün” und der eigene Hund greift den anderen an. Dieser wird dabei verletzt.
- Zu Besuch bei Freunden: Dort zerkaut der eigene Hund unbemerkt die teuren Designerschuhe.
- Spielende Kinder sind etwas übermütig und unvorsichtig - Hund möchte mitspielen und schnappt nach einem Kind.
- Der Hund macht es sich auf dem Gehweg gemütlich. Ein Fußgänger stolpert über ihn und verletzt sich dabei.
- Sie fahren morgens zur Arbeit. Ihr Hund vermisst Sie sehr und bearbeitet stundenlang die Wohnungstür der Mietwohnung.

Wichtige Leistungsdetails?
Unabhängig ob nun eine gesetzliche Versicherungspflicht besteht oder nicht - im Schadensfall ist man auf der sicheren Seite, wenn man eine Hunde­halter­haft­pflichtversicherung abgeschlossen hat. Dabei sollte man auf folgende Leistungsinhalte achten:
- mindestens 3 Mio. Versicherungssumme für Per­sonen-,Sach- und Vermögensschäden
- Führen ohne Leine (Leistung trotz Verstoß gegen Leinenpflicht)
- kein Leistungsausschluss bei Verstoß gegen Maulkorbzwang
- Hüten durch dritte Per­sonen
- voller Versicherungsschutz auch in der Hundeschule
- Teilnahme an Veranstaltungen, z.B. Turniere, Hundeschau, etc.
- Hüterbiss
- ungewollter Deckakt
- Auslandsaufenthalte
- Eigenschäden
- etc. Es sollte immer darauf geachtet werden, dass alle Angaben bei der Antragsstellung korrekt sind, wie, z.B. eventuelle Vorschäden, Hunderasse usw.

Fazit
Viele Details im Kleingedruckten spielen bei dieser Absicherung eine wichtige Rolle. Die hier genannten Tipps ersetzen keine persönliche Beratung, weil es immer auf die individuelle Situation für den Versicherungsumfang ankommt. Ein Vergleich der verschiedenen Tarife ist ratsam, damit der passende Versicherungsschutz gefunden werden kann. Ein teurer Tarif ist nicht automatisch eine Garantie für guten Schutz. Es können bereits günstigere Tarife einen optimalen Schutz bereitstellen.

 


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