Ein gestohlenes Fahrrad wird leider nicht generell von der Hausratversicherung ersetzt – auch wenn viele dies immer noch denken. Wenn die Versicherung dann nur teilweise oder gar nicht leistet, wird es gerade bei höherwertigen Fahrrädern ärgerlich. Damit man vor „bösen“ Überraschungen im Falle eines Fahrraddiebstahls geschützt ist, sollte man die Voraussetzungen für die Leistungspflicht der Versicherer kennen und beachten.
Bei Hausratversicherung, die vor 1984 abgeschlossen wurden, sind Fahrräder gegen Diebstahl versichert – unabhängig vom Abstellort der Fahrräder. Hier gilt oft eine Höchstentschädigungssumme von 250 €. Doch nur noch wenige profitieren von solch alten Versicherungsbedingungen.
In den neueren Versicherungsbedingungen sind Fahrräder nur gegen Diebstahl versichert, wenn diese aus der eigenen Wohnung oder aus dem eigenen, separat abgeschlossenen Keller entwendet wurden. Steht das Fahrrad im Hausflur, im öffentlichen Fahrradkeller oder auf der Straße und wird dort entwendet, erstattet die normale Hausratversicherung die Kosten nicht. Um auch dort Versicherungsschutz zu genießen, ist es notwendig, dass man die „Fahrraddiebstahl“-Klausel einschließt – nur dann ist das Fahrrad auch außerhalb der eigenen Wohnung/ Kellers mitversichert. Eine ausreichend hohe Versicherungssumme sollte dabei berücksichtigt werden. Denn diese gilt im Schadensfall für alle im Haushalt befindliche Räder zusammen.
Die Beitragshöhe für diesen Versicherungsschutz hängt von unterschiedlichen Faktoren, wie den Wohnort, die Höhe der Versicherungssumme etc. ab. Damit der Versicherungsschutz rund um die Uhr besteht, ist es wichtig auf den Einschluss der Nachtzeitklausel zu achten – damit wird der Versicherungsschutz auch zwischen 22 – 6 Uhr eingeschlossen.
Damit der Versicherungsschutz nicht gefährdet wird, ist man verpflichtet, die Fahrräder „verkehrsüblich zu sichern“. Das bedeutet nix anderes als, dass man sie mit einem Fahrradschloss anschließen sollte. Dies ist sowieso empfehlenswert, da es häufig in Berlin, Blankenfelde-Mahlow und Umgebung zu Fahrraddiebstählen kommt.
Tipp
Als Versicherungsnehmer ist man im Schadensfall in der Beweispflicht, deshalb sollte immer eine Rechnung vom Fahrrad und dem Fahrradschloss sicher aufbewahrt werden!
Bei höherwertigen Fahrrädern kann, unabhängig von dem Einschluss in die Hausratversicherung, auch eine Fahrrad-Vollkaskoversicherung Sinn machen. Diese bietet neben dem Versicherungsschutz bei Diebstahl auch bei Unfällen, Vandalismus, Fall- und Sturzschäden etc. eine Absicherung und trägt die Kosten u.a. für die Reparatur, Fahrradzubehör und -gepäck. Meist lohnt sich diese Versicherung erst bei Fahrrädern mit einem Wert höher als 1.000 € und/ oder Liebhaberstücken.
Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kann es zu einem Fahrraddiebstahl kommen. Dieser sollte dann immer unverzüglich bei der Polizei gemeldet werden. Heutzutage kann man dies unkompliziert online erledigen. Dazu muss normalerweise nachgewiesen werden, dass man der Eigentümer des geklauten Fahrrads ist. Die Anzeige bei der Polizei ist unabdingbar, damit im Anschluss die Versicherungsleistung bei der Hausratversicherung geltend gemacht werden kann. Ist der entsprechenden Versicherungsschutz eingeschlossen und wurden dem Versicherer alle relevanten Informationen mitgeteilt, wird der Schaden oft innerhalb weniger Tage/Wochen reguliert.
Als Versicherungsmakler unterstütze ich meine Mandanten selbstverständlich bei der Schadensmeldung.
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