25.08.2017 - Nr. 12 
Absicherung für den Todesfall

Dass die Hinterbliebenen für den Todesfall abgesichert sind, ist vielen wichtig. Wer sich mit dem Gedanken auseinandersetzt und Informationen einholt, wird normalerweise auf zwei Möglichkeiten stoßen: die Risiko­lebens­ver­si­che­rung und die Ster­be­geldversicherung. Welche Absicherungsform „besser“ geeignet ist, lässt sich pauschal nicht beantworten. Hier spielen persönliche Anforderungen an den Versicherungsschutz eine entscheidende Rolle.

Wieso ist eine Absicherung für den Todesfall sinnvoll?
Seit 2004 ist das Ster­be­geld der gesetzlichen Krankenkassen abgeschafft. Bis dahin konnte man die Kosten der Beerdigung aus diesen Mitteln bezahlen. Da diese Grundsicherung fehlt, ist es ratsam sich frühzeitig über eine Absicherung für den Todesfall Gedanken zu machen. Denn für eine Beerdigung können, je nach Umfang, schnell Kosten im fünfstelligen Bereich entstehen. Vor allem wenn der Hauptverdiener verstirbt, kann das fehlende Einkommen schnell zur finanziellen Herausforderung für die Hinterbliebenen werden.

Vorteile der Risiko­lebens­ver­si­che­rung
Der Vorteil dieser Todesfallabsicherung liegt in der freien Wahl der Absicherungssumme-Höhe. Damit das entfallende Einkommen des Verstorbenen ausgeglichen werden kann, werden als Orientierung meist zwei bis drei Jahreseinkommen der versicherten Person angesetzt. Auch weitere Ausgaben wie Beerdigungskosten, sowie ggf. Immobilienfinanzierungen usw. sollten nicht unberücksichtigt bleiben, wenn man die passende Versicherungssumme ermittelt. Ein ebenfalls wichtiger Punkt ist die Versicherungsdauer, welcher genauer bedacht werden sollte. Für den Abschluss einer Risiko­lebens­ver­si­che­rung, müssen üblicherweise eine Reihe von Gesundheitsfragen beantwortet werden und je nach Vorerkrankungen, führen diese ggf. zu einem Versicherungsschutz mit erschwerten Bedingungen, wie z.B. einem Risikozuschlag. Ein Tarifvergleich ist deshalb unabdingbar, damit man die bestmögliche Absicherung findet.

Vorteile der Ster­be­geldversicherung
Diese Versicherung ist extra für den Kostenausgleich der Bestattung entwickelt worden. Die Versicherungssummen sind deshalb auch auf bis zu 20.000 € begrenzt, je nach Versicherer. Mit diesen „geringeren“ Summen können die Bestattungskosten im Wesentlichen gedeckt werden. Einige Tarife bieten sogar Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung oder Wartezeiten an. Ist man mit einer Wartezeit einverstanden, können Tarife ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden. Bei dem Verzicht auf die Wartezeit ist meist eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Welche Variante sich besser eignet, ist im Einzelfall zu prüfen.

Fazit
Beide Formen der Absicherung für den Todesfall haben Vor- und Nachteile, welche vor einer Entscheidung berücksichtigen sollten. Ein Ver­sicherungs­makler kann dazu umfassend beraten und den notwendigen Versicherungsbedarf analysieren, damit die optimale Absicherung für die Hinterbliebenen gewährleistet ist.

 

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