Immer mehr Menschen möchten sich den Traum vom eigenen Haus erfüllen. Ganz automatisch kommen dann die ersten Hürden, die es zu bewältigen gilt. Am Anfang steht die Suche eines geeigneten Baugrundstücks. In einigen Regionen, wie beispielsweise Berlin und Blankenfelde-Mahlow ist dies oft mit etwas Geduld verbunden. Anschließend muss die die Finanzierung besprochen werden, die Beurkundung des Kaufvertrages erfolgen etc.
Sind diese ersten Schritte auf den Weg gebracht, beginnt die weitere Planung. Wer sich bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Gedanken über die Absicherung der zukünftigen Immobilie gemacht, sollte damit spätestens jetzt beginnen. Denn als Bauherr trägt man die Verantwortung für die Sicherheit auf der Baustelle und haftet umfassend, falls Dritte dort einen Schaden, z.B. durch einen Unfall erleiden. Dies beinhaltet sowohl Unbefugte und Bauarbeiter sowie Freunde und Bekannte, die sich unterstützend im Rahmen der Nachbarschaftshilfe beteiligen.
Vor möglichen Schadensersatzansprüchen kann eine Bauherrenhaftpflichtversicherung schützen und im Schadensfall vor dem finanziellen Ruin retten! Schon vor dem ersten Spatenstich sollte der Vertragsabschluss erfolgt sein, sodass der Versicherungsschutz vollständig gewährleistet ist. Üblicherweise erstreckt sich der Versicherungsschutz bis zum Bauphasenende, maximal jedoch zwei Jahre ab Versicherungsbeginn.
Unter Umständen sind kleinere Bauvorhaben über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Es sollte vorab genausten geprüft werden, ob dies im jeweiligen Tarif abgesichert ist und bis zu welcher Höchstsumme sich der Versicherungsschutz erstreckt.
Was beinhaltet die Bauherrenhaftpflichtversicherung?
Sie reguliert berechtigte Ansprüche für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von Dritten in der Bauphase. Dazu zählen z.B. Kosten der medizinischen Versorgung, dauerhafte Rentenleistungen bei bleibenden Schäden, Schäden an Sachen, Verdienst- und Nutzungsausfall usw.
Ebenfalls bietet Sie Schutz vor unberechtigten Schadensersatzansprüchen und wehrt diese ggf. ab. Mit diesem „passiven Rechtschutz“ sind in solchen Fällen die Kosten für Gutachter, Anwälte, Gericht etc. abgesichert.
Schadensbeispiele
Welche Leistungen sind ausgeschlossen?
Aufgrund vieler Leistungs- und Preisunterschiede, sollten verschiedene Tarife vor Vertragsabschluss verglichen werden. Generell ausgeschlossen sind Schäden, die durch Vorsatz oder vorsätzlicher Missachtung von Vorschriften und Pflichten herbeiführt werden. Ebenso sollten alle, die regelmäßig auf der Baustelle tätig sind, wie z.B Freunde, Bekannte, Familie, andere Dritte oder auch gewerbsmäßige Unternehmer, bei der zuständigen Bauberufsgenossenschaft gemeldet und dort versichert werden. Bevor es durch Melde- oder Fristverstöße zu einem deftigen Bußgeld kommt, sollte man sich dort immer fachlichen Rat einholen und den Einzelfall prüfen lassen. Da für solche Fälle die gesetzliche Unfallversicherung zuständig ist, leistet die Bauherrenhaftpflichtversicherung üblicherweise für Schadensersatzansprüche dieser Personen nicht.
Ebenso sind Schäden am eigenen Bau nicht durch die Bauherrenhaftpflichtversicherung abgesichert. Diesen Versicherungsschutz bieten ggf. eine Bauleistungs- und eine Feuerrohbauversicherung und der Abschluss dieser Versicherungen ist daher ratsam. Es sollte immer überprüft werden, welche Absicherungen individuell notwendig sind.
Fazit
Damit Sie sich mit voller Kraft und Elan auf Ihren Hausbau konzentrieren können, stehe ich als Ansprechpartner zur Verfügung, um den richtigen Versicherungsschutz für Ihr Vorhaben zu finden.
Oft ist es auch sinnvoll, die Bauherrenhaftpflichtversicherung mit der Bauleistung- und Feuerrohbauversicherung zu kombinieren. Ich überprüfe solche Varianten für Sie und unterstütze Sie bei der Entscheidung für die passende Absicherung – Sprechen Sie mich gerne an!
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