15.09.2017 - Nr. 15 
Die Schritte zum Eigenheim

Immer mehr möchten sich diesen Wunsch verwirklichen - Der Traum von der eigenen Immobilie. Bevor es jedoch soweit ist, dass man sich Immobilieneigentümer nennen kann, sollte einige Schritte bedacht werden - Von dem ersten Gedanken bis zur Grundbucheintragung, Schritt für Schritt!

1. Was wird gesucht?
Am Anfang ist es wichtig, zu überlegen, was überhaupt gesucht wird. Haus oder Wohnung? Stadt oder Land? Selbst bauen oder eine Bestandsimmobilie erwerben? Selbst einziehen oder vermieten?
Die Vorstellung der Wunschimmobilie sollte möglichst konkret sein, bevor weitere Überlegungen angestrengt werden.

2.Welche Finanzierungsmöglichkeiten kommen in Frage?
Wenn die Kriterien für die Wunschimmobilie klare Formen angenommen haben, können die Gedanken um Budget und Finanzierung beginnen. Stehen die Vorstellungen und Wünsche im Einklang dazu? Wieviel Eigenkapital kann aufgewendet werden? Wie hoch kann das monatliche Budget für Tilgung und Zins kalkuliert werden?
Um einen umfassende Überblick über die verschiedenen Darlehensangebote und –varianten zu erhalten, kann zu diesem Zeitpunkt ein Finanzierungsberater wichtige Hilfestellung leisten. Er berät zum finanziellen Kaufrahmen und klärt wichtige Fragen vorab. So erhält man eine ungefähre Vorstellung der Möglichkeiten, konkret wird es dann mit der jeweiligen Immobilie, da auch sie eine entscheidende Rolle für die Finanzierungsgestaltung spielt.

3. Die Immobiliensuche
Jetzt kann die Suche beginnen, denn die Parameter zwischen Wünsche und Budget sind im Einklang. Neben den vielen Immobilienportalen findet man auch in Tageszeitungen zahlreiche Angebote. Auch das Umfeld sollte möglichst über die Immobiliensuche informiert sein, da es öfter vorkommt, dass andere jemanden kennen, der verkaufen möchte. Auch ein Immobilienmakler kann unter Umständen beauftragt werden und die passende Immobilie finden. In einigen Regionen wie Blankenfelde-Mahlow, Berlin und Umgebung bedarf es etwas Geduld, da die Angebotslage der Nachfrage kaum gerecht werden kann.

4. Der Besichtigungstermin
Ist ein Angebot von näherem Interesse, sollte zeitnah ein Besichtigungstermin vereinbart werden um sich einen persönlichen Eindruck zu verschaffen. Oft ist es ratsam eine neutrale Person mitzunehmen, da diese neben dem schönen Wohnzimmer und dem neuen Bad oft auch den kritischeren Blick für weitere wichtige Punkte, wie z.B. Zustand der Heizungsanlage, Feuchtigkeit, etc. hat. Sollte die Immobilie nach der ersten Besichtigung überzeugt haben, lassen Sie die Eindrücke in Ruhe wirken. Bevor eine finale Entscheidung getroffen wird, ist es ratsam die Immobilie ein zweiten, vielleicht auch drittes Mal zu besichtigen.

5. Unterlagen prüfen
Besteht ernsthaftes Kaufinteresse an einer Immobilie, so sollten im nächsten Schritt alle relevanten Unterlagen zum Haus oder der Wohnung geprüft werden. Welche dies im Einzelfall sind, hängt vom jeweiligen Immobilientyp ab. Da ein Teil dieser Unterlagen auch für eine ggf. notwendige Finanzierung sind, sollte der Kontakt zum Finanzierungspartner jetzt enger sein und Rücksprache gehalten werden.

6. In Ruhe eine Entscheidung treffen
Ist die Traumimmobilie gefunden, kommt es öfter noch zu Preisverhandlungen. Je nach Situation ist im Preis noch Verhandlungsspielraum – nachfragen kostet nix! Ebenfalls kann es dazu kommen, dass andere auch starkes Interesse an der Immobilie haben, was zu einer Kaufpreissteigerung führen kann. Davon sollte man sich jedoch nicht unter Druck setzen lassen. Erst wenn alle Details geklärt wurden und auch die Finanzierung objektbezogen berechnet wurde, sollte eine finale Entscheidung getroffen werden.

7. Finanzierungsantrag unterzeichnen
Ist die finale Entscheidung gefallen, ist es empfehlenswert den Finanzierungsantrag, vor der Beurkundung des notariellen Kaufvertrags, einzureichen. Erst wenn die Finanzierungsbestätigung der Bank vorliegt, ist die Sicherheit gegeben, dass alles passt und es kann beurkundet werden.

8. Der Notartermin
Für die rechtliche Wirkung eines Immobilienkaufvertrages ist die notarielle Beurkundung zwingend erforderlich. Wenn die Finanzierungszusage vorliegt, kann der Beurkundungstermin mit dem Notar und dem Verkäufer abgestimmt werden und die Unterzeichnung erfolgen.

9. Grundbucheintragung
Im Kaufvertrag werden u.a. auch die Voraussetzungen für den Eigentumsübergang geregelt. Ist dieser beurkundet, heißt es etwas Geduld haben, bis der Notar die Voraussetzung bestätigt, z.B. Zahlungseingang. Anschließend erfolgt die Eintragung in das Grundbuch. Herzlichen Glückwunsch, sie sind nun offiziell Immobilieneigentümer.

Gerne stehe Ihnen von Anfang an als Ansprechpartner für Ihre Immobiliensuche und der Finanzierungsgestaltung zur Verfügung. Bei Fragen sprechen Sie mich gerne an.

 

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