06.10.2017 - Nr. 16 
Oktoberfest - Was ist bei der Alkoholklausel bei Versicherungen zu beachten

Viele Besucher lassen sich Jahr für Jahr auf das Oktoberfest zu Brezeln, Bier und Dirndl in die Festzelte locken. Diese weltbekannte Gaudi wollen sich Millionen von Menschen nicht entgehen lassen. Es wird nicht nur in München gefeiert sondern auch in ähnlicher Form beispielsweise in Diedersdorf, Berlin und Umland.

Doch bei aller Feierlaune ist zu bedenken, dass der Versicherungsschutz unter Alkoholeinfluss teils eingeschränkt ist oder sogar gar keine Leistung vorsieht. Vor allem bei der KFZ-Versicherung können schon geringe Promillewerte dazu führen, dass der Verursacher die Kosten des Schadens nicht erstattet bekommen und alleine dafür aufkommen muss.

Leistungen aus der Privathaftpflichtversicherung
Eine Privathaftpflichtversicherung befreit nicht ausnahmelos von der Haftung. Insbesondere bei Schäden unter Alkoholeinfluss können je nach Versicherer bzw. Tarif Grenzen gelten, bis zu welcher Schadenshöhe diese uneingeschränkt mitversichert sind. Verursachen Sie als Fußgänger oder Radfahrer einen Verkehrsunfall, führt das Überschreiten gewisser Promillegrenzen dazu, dass viele Versicherer leistungsfrei werden.

Leistungen aus der KFZ-Versicherung
Wer Alkohol trinkt, sollte am besten auf das Autofahren gänzlich verzichten und auf ein Taxi oder die öffentlichen Verkehrsmittel zurückgreifen. Zwar zahlt die KFZ-Haft­pflichtversicherung einen Per­sonen- oder Sachschaden des Unfallgegners, wenn Sie alkoholisiert gefahren sind, jedoch kann Sie der Versicherer anschließend in Regress nehmen und das grundsätzlich bis 5.000 €. In der Kaskoversicherung kann die Leistung, in Abhängigkeit vom Promillewert, eingeschränkt bzw. gänzlich verweigert werden. Ebenfalls kann der Führerscheinentzug drohen. Unter Umständen kann dies sogar eintreten wenn Sie nur auf dem Fahrrad unterwegs waren, aber gewisse Promillegrenzen überschritten haben und erwischt wurden.

Leistungen aus der Unfall­ver­si­che­rung
Auch bei der Unfall­ver­si­che­rung gelten ähnliche Regeln. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Unfall­ver­si­che­rungen (AUB) sehen einen Unfall, der durch Alkoholeinfluss entstand als Geistes- oder Bewusstseinsstörung. Die meisten Versicherer kürzen oder verweigern in diesem Fall die Versicherungsleistung. Bei einigen Versicherungstarifen ist der Versicherungsschutz bis zu gewissen Promillegrenzen nicht gefährdet.

Fazit
Bevor Sie zum ausgelassen feiern auf dem Oktoberfest losziehen, prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz, damit es keine bösen Überraschungen im Schadensfall gibt. Die Vielzahl der Unterschiede bei den Versicherungsgesellschaften und Tarifen sollten genau unter die Lupe genommen werden – holen Sie sich zu Ihrer Sicherheit den Rat eines Profis.

Bei weiteren Fragen zum Beitrag kommen Sie gerne auf mich zu.

 

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