01.12.2017 - Nr. 22 
Rechts­schutz­ver­si­che­rung für Bauherren

Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung ist für Bauherren durchaus sinnvoll! Und das nicht ohne Grund: Denn wegen Planungsfehler beim Bau oder auch Baumängel bei Neu- oder Umbau kann allerlei schiefgehen. Die Kosten eines möglichen Rechtsstreits kann der Bauherr mit einer Rechts­schutz­ver­si­che­rung absichern und damit die Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen ohne Kostenrisiko von einem Profi begleiten lassen.

Mit der Sicherheit im Rücken kann ein Bauherr sein Recht durchsetzen
In der Regel sind Baumaßnahmen eine langwierige Angelegenheit, sowohl beim Neubau wie auch bei Modernisierungsmaßnahmen. Dabei können einige unerwartete Überraschungen eintreten, wie beispielsweise Streitigkeiten mit dem Bauträger oder –firmen. Wenn sich durch solche Streitigkeiten die Baumaßnahmen verzögern oder gar Bauabschnitte korrigiert werden müssen, kann das zu erheblichen Mehrkosten führen. Dasselbe gilt, wenn im Nachhinein Baumängel aufgedeckt werden – oft kann der Bauherr sein Recht dann nur gerichtlich durchsetzen. Die Kosten solcher Fälle können über die Bauherren-Rechts­schutz­ver­si­che­rung abgesichert werden.

Umfang der Absicherung
Versichert sind die Bauherren bzw. Darlehensnehmer (bei Finanzierung) als Eigentümer einer privat genutzten Immobilie, wie beispielsweise Eigentums- und Ferienwohnungen, Einfamilienhäuser inkl. Einliegerwohnung oder auch Mehrfamilienhäuser mit nicht mehr als 4 Wohneinheiten. Ob es sich dabei um einen Neubau oder eine Modernisierung handelt, ist dabei unerheblich. Ebenfalls muss die Immobilie nicht zwingend selbstgenutzt werden.

Ebenfalls besteht auch Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit Bauträgergeschäften, dem Erwerb eines zu Bauzwecken bestimmten Grundstücks, der Planung oder Errichtung von Gebäuden oder Gebäudeteilen sowie sonstiger baulicher Anlagen, insofern diese sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers befinden oder er diese zu erwerben beabsichtigt.

Welche Kosten sind versichert?
Die Rechts­schutz­ver­si­che­rung übernimmt bis zu 100.000 € je Rechtsschutzfall für Anwälte, Gerichte, Sachverständige, Zeugen, Reisekosten und auf Wunsch auch Mediation. Sollte es erforderlich sein, werden auch die Kosten der Gegenseite übernommen. Die Vertragslaufzeit der Bauherren-Rechts­schutz­ver­si­che­rung beträgt max. 5 Jahren. Somit sind auch Schäden mitversichert, die erst nach 1-2 Jahren zum Vorschein kommen, wie z.B. feuchte Wände oder eindringendes Grundwasser in Kellerräumen. Es gibt keine Wartezeit.

Ihr Ansprechpartner in Blankenfelde-Mahlow und Berlin
Ich unterstütze Sie bei Ihrem Bauvorhaben und besorge Ihnen die passende Rechts­schutz­ver­si­che­rung für Ihren optimalen Versicherungsschutz. Im Falle eines Schadens profitieren Sie von unserem Netzwerk und erhalten schnell eine Anwaltsempfehlung oder ggf. einen Mediator, der als neutraler Konfliktlöser zwischen den betroffenen Parteien vermittelt. Denn wenn bereits ohne die Einschaltung von Anwälten eine Einigung erzielt werden kann, entfällt in diesem Falle die Selbstbeteiligung von 250 €.

Kommen Sie gerne auf mich zu – ich stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

 

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